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Rechtsanwalt für Familienrecht in Erlangen

Bei einer Trennung oder Ehescheidung gibt es viele Rechtsfragen zu klären. Es ist der Scheidungsantrag beim Familiengericht zu stellen. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens ist der so genannte Versorgungsausgleich zu regeln. Durch diesen werden die Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten aufgeteilt.

In der Regel verzeichen die Eheleute während der Ehe einen Vermögenszuwachs. Dieser wird durch den Zugewinnausgleich aufgeteilt. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn muss einen entsprechenden Anteil an den anderen Ehepartner abgeben. Gegebenenfalls ist noch der Hausrat zu verteilen und der verbleib in der Ehewohnung zu klären.

Wenn Kinder vorhanden sind, stellt sich regelmäßig auch die Frage nach Unterhalt und Sorgerecht. Bei wem lebt das Kind? Wer hat in welcher Weise Unterhalt für das Kind zu leisten? Wie soll die Umgangsregelung aussehen? Der Kindesunterhalt und das Umgangsrecht sind zu regeln.

Um nervenzehrende gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden, können viele dieser Fragen durch Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarungen sowie Eheverträge geregelt werden.

Wenn gemeinschaftlicher Grundbesitz vorhanden ist, ist auch die Auseinandersetzung der diesbezüglichen Miteigentumsanteile erforderlich.

Wenn Sie im Bereich des Familienrechts Beratungs- oder Vertreungsbedarf haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Carsten Zinner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.